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    Pädagogisches Konzept
    Authorin: Marion Klaus
    3. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag


Das "Kinderbildungsgesetz (KiBiz)" bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit in Kindertagesstätten und Kindergärten. Dort ist auch der Bildungs- und Erziehungsauftrag verbindlich für unsere Arbeit festgelegt.

 

Nach dem Bildungs- und Erziehungsauftrag sind die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung und die Information der Erziehungsberechtigten von wesentlicher Bedeutung; der Kindergarten ergänzt und unterstützt dadurch Erziehung des Kindes in der Familie.

 

Der Kindergarten hat seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen Kontakt mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durchzuführen und insbesondere

  1. die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichtigen,
  2. dem Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen, seine Lernfreude anzuregen und zu stärken,
  3. dem Kind zu ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen,
  4. die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen zu fördern,
  5. dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu vermitteln und seine körperliche Entwicklung zu fördern,
  6. die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes zu unterstützen und ihm dabei durch ein breites Angebot von
    Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln.

Der Kindertagesstätte hat dabei die Aufgabe, das Kind unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben zu lassen und jedem einzelnen Kind die Möglichkeit zu geben, seine eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe zu erfahren, wobei ein partnerschaftliches, gewaltfreies und gleichberechtigtes Miteinander, insbesondere auch der Geschlechter untereinander, erlernt werden soll.

 

Der Erziehungs- und Bildungs- in unseren unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen orientiert sich in besonderer Weise an den altersgemäßen emotionalen, sozialen und pflegerischen Bedürfnissen der Kinder. In diesem Rahmen ist auch die geistige Entwicklung und damit insbesondere die sprachliche und nichtsprachliche Verständigung der Kinder zu unterstützen. Allen Kindern sind altersgemäße Anregungen zu bieten. Der grundsätzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag gilt auch für die Altersgemischte Gruppe entsprechend.

 

 

 

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