Neben der aktiven Teilhabe am Kindergartenleben, wie sie in unserer Einrichtung praktiziert wird, gibt es im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes gesetzlich verankerte Formen der Elternmitwirkung, die für alle Kindertagesstätten gelten.
Elternrat
Der "Elternrat" besteht aus Vertretern der Eltern, die von der Elternversammlung gewählt werden. Aus jeder Gruppe sollen Mütter und Väter im Elternrat vertreten sein. Deshalb werden aus jeder Gruppe zwei Personen gewählt, die dann gemeinsam mit den anderen den Elternrat bilden. Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Vorstand und den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der Elternrat trifft sich 1 mal im Monat mit der Leitung der Einrichtung, um alle aktuellen Themen zu besprechen.
Die Eltern sollen wissen, wer ihre Kinder betreut. Deswegen ist der Elternrat bei der Einstellung und der ordentlichen Kündigung von pädagogischen Kräften zu hören.
Kindergartenrat
Gemeinsam mit dem Vorstand und den Erzieherinnen bildet der Elternrat den "Rat der Tageseinrichtung". In ihm beraten die Mitarbeiter die Grundsätze der pädagogischen Arbeit. Dazu gehören auch die Ausstattung der Einrichtung und die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern.